Ihre EntlassungInformationen zu Ihrer Entlassung

Entlassung

Entlassungs­management

Kurz vor Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus führen eine Pflegekraft sowie Ihr behandelnder Arzt je ein abschließendes Gespräch mit Ihnen durch, in dem alle wichtigen Schritte für Ihre Genesung zu Hause besprochen wird.

Es steht Ihnen frei, das Krankenhaus eigenmächtig gegen ärztlichen Rat zu verlassen. Bitte bedenken Sie dazu die Voraussetzungen sowie die entstehenden Risiken.

Seit Oktober 2017 sind die Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet ihre gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen über das Entlassungsmanagement zu unterrichten. Dabei geht es um die ggf. notwendige Anschlussversorgung nach der Behandlung im jeweiligen Krankenhaus. Bereits bei der Aufnahme erhalten Sie ein Informationsschreiben, das jeder gesetzlich Versicherte unterschreiben muss. Zudem ist Ihr Einverständnis in ein Entlassungsmanagement notwendig.

Abschluss-rechnung

Am Empfang beim Haupteingang erhalten Sie Ihre Abschlussrechnungen für das Krankenhaustagegeld und Ihre Telefonkosten.

Arztbriefe

Am Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie den Entlassungsbrief Ihres behandelnden Arztes. Er enthält alle wichtige Informationen über Ihre Diagnose und die im Clementinenhaus erfolgte Behandlung sowie ggf. Therapieempfehlungen für weitere medizinische Behandlungen.

Wahlleistungs-Patienten

Patienten und Patientinnen, die eine Barzahlung von Wahlleistungen wünschen, finden im Büro der Patientenverwaltung die richtigen Ansprechpartner.

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