Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigen wir zur Anforderung von Patientenunterlagen eine Erklärung von Ihnen, mit der uns der Patient und die Patientin von der Schweigepflicht befreit. Um die Abläufe in Ihrer Praxis nicht zu sehr zu strapazieren, bieten wir Ihnen ein vorbereitetes Formular an.