
Häufige Fragen
Fragen zu Ihrem Aufenthalt
Hintergründe der Zuzahlung
Sie als volljähriger Versicherter sind in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag zu übernehmen, sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind. Diese Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
Bitte helfen Sie uns
Da der Gesetzgeber die Einziehung dieser Zuzahlungen vollständig auf die Krankenhäuser übertragen hat, sind die Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen einzuziehen. Die Zuzahlungen sind eine Forderung Ihrer Krankenkasse und werden von den Krankenhäusern nicht einbehalten. Die Krankenhäuser handeln nur im Auftrag Ihrer Krankenkasse. Um Ihnen und uns Unannehmlichkeiten zu vermeiden, entrichten Sie bitte die Zuzahlung bei Ihrer Entlassung am Empfang. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Was kommt nach der Entlassung
Arztbriefe
Am Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie Ihren Entlassungsbrief. Mit Hilfe dieses Berichts stellt Ihr Arzt sicher, dass Ihr Hausarzt oder ein anderer weiterbehandelnder Arzt wichtige Informationen über Ihre Diagnose und die im Clementinenhaus erfolgte Behandlung erhält. Darüber hinaus sind Therapieempfehlungen für weitere medizinische Maßnahmen enthalten.
Telefonbesprechung
Telefonische Absprachen zwischen unseren Ärzten und Ihren weiterbehandelnden Ärzten außerhalb des Clementinenhauses sichern vielfach die Kontinuität Ihrer medizinischen Versorgung. Dieser direkte Draht ist uns besonders wichtig.
Abschlussrechnung
Nachdem Sie Ihre Station verlassen haben, bitten wir Sie zum Empfang am Haupteingang. Dort erhalten Sie Ihre Abschlussrechnungen für das Krankenhaustagegeld und Ihre Telefonkosten.
Wahlleistungspatienten
Patienten, die eine Barzahlung von Wahlleistungen wünschen, finden im Büro der Patientenverwaltung die richtigen Ansprechpartner.
Telefonieren im Krankenhaus
Wenn Sie möchten, können Sie jederzeit einen eigenen Telefonanschluss bei unseren Mitarbeitern am Empfang mieten. Ihre eigene Telefonnummer setzt sich zusammen aus der Rufnummer des Clementinenhauses 0511 3394-.... und Ihrer persönlichen Patiententelefonnummer, die Sie vom Empfang erhalten. Wir sind gern für Sie da, wenn Sie technische Fragen haben. Eine Bedienungsanleitung für Ihr Telefon finden Sie in Ihrem Nachtschrank.
Grundgebühr pro Tag | 1,50 € |
Pro Gebühreneinheit | 0,15 € |
Pfand für Telefonkarte | 7,00 € |
Gesprächsguthaben | 13,00 € |
Patientenverfügung
Mit Ihrer Patientenverfügung können Sie im Vorfeld festlegen, ob Sie bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen wünschen oder nicht. So entscheiden nicht andere Menschen über Ihre medizinische Behandlung, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Unser Sozialdienst informiert Sie gern ausführlich über die Patientenverfügung.